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§ 26 - Pflanzkartoffelverordnung (PflKartV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 23.11.2004 BGBl. I S. 2918; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1186
Geltung ab 29.01.1986; FNA: 7822-6-4 Sortenschutz, Saatgut
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Geltung ab 29.01.1986; FNA: 7822-6-4 Sortenschutz, Saatgut
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§ 26 Angabe einer chemischen Behandlung
§ 26 wird in 4 Vorschriften zitiert
Ist Pflanzgut einer chemischen Behandlung unterzogen worden, so ist dies anzugeben. Ist dabei ein Pflanzenschutzmittel angewendet worden, so sind dessen Bezeichnung und die Zulassungsnummer anzugeben; anstelle der Bezeichnung und der Zulassungsnummer kann der Wirkstoff oder dessen Kurzbezeichnung angegeben werden. Die Angaben sind unverwischbar aufzudrucken
- 1.
- auf dem Etikett und, falls ein Einleger erforderlich ist, auf dem Einleger,
- 2.
- auf einem Zusatzetikett und, falls es nicht aus reißfestem Material besteht, auf dem Einleger oder auf einem zusätzlichen Einleger oder
- 3.
- auf einem Klebeetikett.
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Zitierungen von § 26 Pflanzkartoffelverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 PflKartV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflKartV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 PflKartV Wiederverschließung
... oder jedes wiederverschlossenen Behältnisses sind außer den nach den §§ 24, 26 und 27 vorgeschriebenen Angaben der Monat und das Jahr der Wiederverschließung und eine ...
§ 30 PflKartV Kleinpackungen (vom 01.01.2016)
... die Füllmenge, 5. im Fall einer chemischen Behandlung die Angaben nach § 26. Werden die Angaben auf einem Etikett oder bei Klarsichtpackungen, bei denen die ...
§ 31 PflKartV Abgabe in kleinen Mengen (vom 01.01.2016)
... chemisch behandelt worden, so ist der Erwerber auch ohne Verlangen hierauf hinzuweisen. § 26 Satz 2 gilt ...
§ 32 PflKartV Kennzeichnung von nicht anerkanntem Pflanzgut in besonderen Fällen (vom 17.06.2017)
... in verschlossenen Packungen oder Behältnissen eingeführt worden ist. (3) § 26 gilt entsprechend; die Angaben sind auf den besonderen Etiketten und Einlegern zu ...
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