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Zitierungen von Anlage 2 Pflanzkartoffelverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PflKartV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflKartV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 PflKartV Antrag (vom 27.07.2022)
... nicht mit Kartoffeln bestellt waren; d) das verwendete Pflanzgut nicht von den in Anlage 2 Nr. 2.1 genannten Quarantäneschadorganismen befallen ist; e) bei Vorstufenpflanzgut der ...
§ 6 PflKartV Anforderungen an die Vermehrungsfläche und den Vermehrungsbetrieb (vom 27.07.2022)
... der Vorstufenpflanzgut oder Basispflanzgut erzeugt, beim Auftreten der in Anlage 1 Nr. 3 oder Anlage 2 Nr. 2.1 genannten Krankheiten die von der Anerkennungsstelle zur Verbesserung der Pflanzgutqualität ...
§ 8 PflKartV Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes (vom 01.01.2016)
... sich aus Anlage 1. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes ergeben sich aus Anlage 2. (2) Stellt sich vor dem Inverkehrbringen des Pflanzgutes zu gewerblichen Zwecken an ... Teil des Pflanzgutes einer Partie die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 2.2 nicht oder nicht mehr erfüllt, so darf dieser Teil ausgesondert ...
§ 18 PflKartV Prüfung auf weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel (vom 01.01.2016)
... soweit der Vermehrer das Pflanzgut im eigenen Betrieb verwendet. Hinsichtlich der in Anlage 2 Nr. 2.1 genannten Knollenkrankheiten kann die Anerkennungsstelle im Einzelfall eine abweichende ... erforderlich ist. (2) Ergibt die Prüfung, dass die Anforderungen nach Anlage 2 Nummer 2.2 nicht erfüllt sind, so gestattet die Anerkennungsstelle auf Antrag die Entnahme ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
V. v. 08.12.2015 BGBl. I S. 2326
Artikel 1 1. PflKartVÄndV
... beizufügen." 4. In § 8 Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 2 Nr. 2.2 oder 2.3" durch die Angabe „Anlage 2 Nummer 2.2" ersetzt. 5. In ... 8 Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 2 Nr. 2.2 oder 2.3" durch die Angabe „Anlage 2 Nummer 2.2" ersetzt. 5. In § 18 Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 2 Nr. ... 2 Nummer 2.2" ersetzt. 5. In § 18 Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 2 Nr. 2.2 und 2.3" durch die Angabe „Anlage 2 Nummer 2.2" ersetzt. 6. In ... 18 Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 2 Nr. 2.2 und 2.3" durch die Angabe „Anlage 2 Nummer 2.2" ersetzt. 6. In § 19 Absatz 1 Nummer 6 werden die Wörter ... am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung weiter anzuwenden." 12. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 1) Anforderungen ... des zulässigen Besatzes mit viruskranken Knollen festgestellt wird. Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 2, § 15 Absatz 2, § 29 Absatz 2 Satz 2) Anforderungen an die ...
Neunzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
Artikel 3 19. SaatGRÄndV Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
... oder 3.1.2" durch die Wörter „Nummern 1 oder 3" ersetzt. 2. In Anlage 2 Nummer 2.2.10 wird die Angabe „2.2.6" durch die Angabe „2.2.9" ...
Zwanzigste Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1186
Artikel 2 20. SaatGRÄndV Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
... durch die Wörter „Vorstufenpflanzgut oder Basispflanzgut" ersetzt. 3. Anlage 2 Nummer 2.2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2.2.5 wird folgende Nummer 2.2.6 ...
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 3 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
... amtlichen Nacherntetests unterzogen und als frei von PSTVd befunden werden." 5. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1.3.2 wird wie folgt gefasst: ...
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