Tools:
Update via:
Zitierungen von § 6 PackungsV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PackungsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PackungsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 10 AMNOG Änderung der Packungsgrößenverordnung
... Anwendungseinheiten um nicht mehr als 5 Prozent niedriger ist." 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Das Nähere zur Ermittlung der ... niedriger ist." 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen bestimmt das Deutsche ... bei der Packungsgröße N2 hiervon abweicht." 3. Der bisherige § 5 wird § 6. 4. Die Anlagen 1 bis 6 werden ...
Siebte Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung
V. v. 18.06.2013 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 7. PackungsVÄndV
... „durch die Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... „durch die Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. b) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... „durch die Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „in den Anlagen zu dieser ... Wörter „in den Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. cc) In Satz 3 werden die Wörter „durch diese ... die Wörter „nach Bekanntmachung der jeweiligen Änderung gemäß § 5 " ersetzt. c) Absatz 6 Satz 2 wird aufgehoben. 3. In § 3 Satz 1 ... 3 Satz 1 werden die Wörter „in der Anlage 4" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. 4. In § 4 werden die Wörter „der Anlagen zu dieser ... die Wörter „der Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze ... dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5" ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1316/v18797.htm