interne Verweise§ 9 HkRNDV Kontoführung durch Nutzer und Hauptnutzer ... hat. Hierzu muss der Kontoinhaber der Registerverwaltung die Daten und Angaben nach § 6 Absatz 4 Satz 2 übermitteln. Die Bevollmächtigung kann bei Antragstellung nach den ... 4 Satz 2 übermitteln. Die Bevollmächtigung kann bei Antragstellung nach den §§ 6 oder 7 oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. (2) Die Bevollmächtigung ... jedes Konto erklärt die Registerverwaltung eine natürliche Person gemäß § 6 Absatz 6 Satz 1 oder Satz 2 zum Hauptnutzer dieses Kontos. Wurde der Kontoinhaber bei der Kontoeröffnung ... dieses Kontos. Wurde der Kontoinhaber bei der Kontoeröffnung gemäß § 6 Absatz 3 vertreten und der Vertreter durch die Registerverwaltung gemäß § 6 Absatz 6 Satz 2 ... § 6 Absatz 3 vertreten und der Vertreter durch die Registerverwaltung gemäß § 6 Absatz 6 Satz 2 zum Hauptnutzer erklärt, umfasst die Vertretungsmacht des Hauptnutzers gemäß ... 2 zum Hauptnutzer erklärt, umfasst die Vertretungsmacht des Hauptnutzers gemäß § 6 Absatz 5 Satz 4 zugleich das Recht zur Kontoführung; Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden. (8) ... anzuwenden. (8) Ändern sich die über den Hauptnutzer gespeicherten Daten nach § 6 Absatz 4, ist der Hauptnutzer verpflichtet, die geänderten Daten der Registerverwaltung unverzüglich ... unverzüglich und vollständig zu übermitteln. (9) Im Fall des § 6 Absatz 6 Satz 2 kann der Kontoinhaber den Hauptnutzer jederzeit durch einen neuen Hauptnutzer ersetzen; erlischt ... die Nachweise der Identität und der Vertretungsmacht des neuen Hauptnutzers gemäß § 6 Absatz 5 Satz 4 unverzüglich vorzulegen; die Registerverwaltung erklärt diesen zum neuen Hauptnutzer, ...
§ 45 HkRNDV Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten ... Die Registerverwaltung ist befugt, die nach § 6 Absatz 4 und 5 , § 8 Absatz 5, § 9 Absatz 1, 4, 5, 8 und 9, § 10 Absatz 1, 2 und 3, § 11 ... (2) Die Registerverwaltung ist befugt, die nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 4 und 5 , § 8 Absatz 5, § 9 Absatz 1, 4, 5, 8 und 9, § 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
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