interne Verweise§ 6 HkRNDV Kontoeröffnung im Herkunftsnachweisregister (vom 29.07.2022) ... hat seine Identität durch ein von der Registerverwaltung in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 bestimmtes Verfahren nachzuweisen. Bei der Eröffnung weiterer Konten durch ... unberührt. Die Registerverwaltung ist berechtigt, in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 festzulegen, dass bestimmte Nutzungen des Herkunftsnachweisregisters der Authentifizierung ...
§ 11 HkRNDV Übermittlung der Daten von Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze ... der Daten, das Format und den Übertragungsweg der Daten in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 . (2) Bei einer Änderung der Daten nach Absatz 1 Satz 1 hat der Betreiber eines ... schreibt den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 ein bestimmtes, etabliertes und dem Schutzbedarf angemessenes Verschlüsselungsverfahren ...
§ 16 HkRNDV Inhalte des Herkunftsnachweises (vom 01.01.2023) ... Absatz 2 und die Voraussetzungen für deren Bestätigung in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 . Die Aufnahme eines Qualitätsmerkmals kann mit einer Nebenbestimmung versehen ...
§ 41 HkRNDV Übermittlungs- und Mitteilungspflichten der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und der Anlagenbetreiber ... Die Registerverwaltung ist berechtigt, in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 weitere für den Betrieb des Herkunftsnachweisregisters oder Regionalnachweisregisters zu ... oder Regionalnachweisregisters erforderliche Daten in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 zu bestimmen. (3) Soweit Strom aus einer im Herkunftsnachweisregister ... bereitstellt. Die Registerverwaltung kann in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 weitere Vorgaben zu der Übermittlung machen. (5) Soweit dem Netzbetreiber oder bei ... 4 der Registerverwaltung zu übermitteln. (6) In den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 bestimmt die Registerverwaltung Kategorien von Anlagen, bei denen der Anlagenbetreiber die Daten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
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