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Änderung Anlage 5 AGOZV vom 01.12.2020
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Anlage 5 AGOZV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.12.2020 geltenden Fassung | Anlage 5 AGOZV n.F. (neue Fassung) in der am 01.12.2020 geltenden Fassung durch Artikel 5 V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540 |
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(Text alte Fassung) Anlage 5 (zu § 4 Absatz 2) Anforderungen an visuelle Kontrolle, Beprobung und Untersuchung | (Text neue Fassung)Anlage 5 (aufgehoben) |
Gattung/Art | Kategorie | Intervall Castanea sativa Mill. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird sechs Jahre nach dem Datum ihrer Anerkennung als Mutter- pflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Sechs-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhanden- sein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. Basismaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle sechs Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) so- wie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und untersucht. Zertifiziertes und Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Corylus avellana L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Cydonia oblonga Mill., Malus Mill., Pyrus L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Vorstufenmaterial | Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen- material beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. An- schließend wird sie in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden untersucht. Basismaterial | Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflan- zen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virus- ähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und unter- sucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. Zertifiziertes Material | Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflan- zen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virus- ähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und unter- sucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. Standardmaterial | Ficus carica L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Fragaria L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt. Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als drei Monate lang ge- halten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich. | Vorstufenmaterial | Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen- material sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufge- führten Schadorganismen beprobt und untersucht. Basis-, Zertifiziertes und Standardmaterial | Juglans regia L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Vorstufenmaterial | Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-In- tervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in An- lage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und un- tersucht. Basismaterial | Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewer- tung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hin- blick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Num- mer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie An- lage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und un- tersucht. Zertifiziertes Material | Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grund- lage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in An- lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis- men beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. Standardmaterial | Olea europaea L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Vorstufenmaterial | Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen- material sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 auf- geführten Schadorganismen beprobt und untersucht. Basismaterial | Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein reprä- sentativer Anteil beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden. Zertifiziertes Material | Bei Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut ver- wendet werden, wird ein repräsentativer Anteil dieser Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall auf der Grund- lage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in An- lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis- men untersucht werden. Bei Mutterpflanzen, die keine Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung sind, wird ein repräsentativer Anteil dieser Pflanzen beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge- nannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden. | Standardmaterial | Pistacia vera L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Prunus amygdalus, P. armeniaca, P. domestica, P. persica und P. salicina | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Vorstufenmaterial | Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres- Intervallen auf PDV (Prune dwarf Virus - Verzwergungs- virus der Pflaume) und PNRSV (Prunus necrotic ringspot virus - Pflaumenverfall (Stecklenberger Krankheit) be- probt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls der Haupt- pollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Bei P. persica wird jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und auf PLMVd (Peach latent mosaic viroid) untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen- material sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. Basismaterial | Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge- nannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer An- teil der blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial be- probt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd unter- sucht. Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismate- rial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befalls- risikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle zehn Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge- nannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. Zertifiziertes Material | Von den blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäu- bung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein reprä- sentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. | | Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer An- teil der blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Mate- rial beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd unter- sucht. Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge- nannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. Standardmaterial | Prunus avium und P. cerasus | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Vorstufenmaterial | Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres- Intervallen auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls die Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen- material sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen. Basismaterial | Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge- nannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismate- rial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befalls- risikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle zehn Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge- nannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. Zertifiziertes Material | Von den blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Ma- terial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befalls- risikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung ange- pflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollen- spendern in der Umgebung wird ein repräsentativer | | Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge- nannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV. Standardmaterial | Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An- lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis- men vorliegen. Ribes L. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird vier Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen- material sowie anschließend in Vier-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufge- führten Schadorganismen wie auch dann, wenn Anhalts- punkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) auf- geführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und un- tersucht. Basis-, Zertifiziertes und Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An- lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schad- organismen vorliegen. Rubus L. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zwei Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen- material sowie anschließend in Zwei-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 auf- geführten Schadorganismen wie auch dann, wenn An- haltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und untersucht. Basismaterial | Bei Pflanzen, die auf dem Feld oder in Töpfen angebaut werden, wird die visuelle Kontrolle zweimal jährlich durchgeführt. Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als drei Monate lang ge- halten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An- lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schador- ganismen vorliegen. Zertifiziertes und Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An- lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren | | Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schador- ganismen vorliegen. Vaccinium L. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird fünf Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen- material sowie anschließend in Fünf-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 auf- geführten Schadorganismen wie auch dann, wenn An- haltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil B aufgeführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und untersucht. Basismaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An- lage 2 Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis- men vorliegen. Zertifiziertes und Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An- lage 2 Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis- men vorliegen. |
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