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Änderung Anlage 5 AGOZV vom 01.12.2020

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Anlage 5 AGOZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2020 geltenden Fassung
Anlage 5 AGOZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 5 V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 5 (zu § 4 Absatz 2) Anforderungen an visuelle Kontrolle, Beprobung und Untersuchung


(Text neue Fassung)

Anlage 5 (aufgehoben)


vorherige Änderung


Gattung/Art | Kategorie | Intervall

Castanea sativa Mill. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Citrus L., Fortunella Swingle
und Poncirus Raf. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird sechs
Jahre nach dem Datum ihrer Anerkennung als Mutter-
pflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in
Sechs-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhanden-
sein der in Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen
beprobt und untersucht.

Basismaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle sechs
Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer
Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im
Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A
Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) so-
wie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt
und untersucht.

Zertifiziertes und
Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Corylus avellana L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Cydonia oblonga Mill.,
Malus Mill., Pyrus L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufenmaterial | Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre
nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen-
material beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt
mit dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist. An-
schließend wird sie in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick
auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufgeführten
Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen
Krankheiten und Viroiden untersucht.

Basismaterial | Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle
15 Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage
einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflan-
zen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4
aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virus-
ähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und unter-
sucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die
Anerkennung erfolgt ist.

Zertifiziertes Material | Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird
alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage
einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflan-
zen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4
aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virus-
ähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und unter-
sucht. Die Jahresfrist beginnt mit dem Jahr, in dem die
Anerkennung erfolgt ist.

Standardmaterial |

Ficus carica L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Fragaria L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich während der
Vegetationsperiode durchgeführt.
Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung
erzeugt wurden und weniger als drei Monate lang ge-
halten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine
Kontrolle erforderlich.

| Vorstufenmaterial | Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr
nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen-
material sowie anschließend in Ein-Jahres-Intervallen im
Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufge-
führten Schadorganismen beprobt und untersucht.

Basis-, Zertifiziertes
und Standardmaterial |

Juglans regia L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufenmaterial | Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird
ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für
Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-In-
tervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in An-
lage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und un-
tersucht.

Basismaterial | Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr
ein repräsentativer Anteil auf der Grundlage einer Bewer-
tung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hin-
blick auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Num-
mer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie An-
lage 4 aufgeführten Schadorganismen beprobt und un-
tersucht.

Zertifiziertes Material | Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird
alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil auf der Grund-
lage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten
Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in An-
lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren
Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis-
men beprobt und untersucht. Die Jahresfrist beginnt mit
dem Jahr, in dem die Anerkennung erfolgt ist.

Standardmaterial |

Olea europaea L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufenmaterial | Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre
nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen-
material sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen
im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 auf-
geführten Schadorganismen beprobt und untersucht.

Basismaterial | Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein reprä-
sentativer Anteil beprobt, so dass alle Pflanzen in einem
30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung
des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick
auf das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2
(Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4
aufgeführten Schadorganismen untersucht werden.

Zertifiziertes Material | Bei Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut ver-
wendet werden, wird ein repräsentativer Anteil dieser
Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung beprobt, so dass
alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall auf der Grund-
lage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten
Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in An-
lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren
Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis-
men untersucht werden. Bei Mutterpflanzen, die keine
Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung sind, wird ein
repräsentativer Anteil dieser Pflanzen beprobt, so dass
alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der
Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge-
nannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein
der in Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten
und deren Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten
Schadorganismen untersucht werden.

| Standardmaterial |

Pistacia vera L. | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Prunus amygdalus,
P. armeniaca,
P. domestica,
P. persica und
P. salicina | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufenmaterial | Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird
ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für
Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-
Intervallen auf PDV (Prune dwarf Virus - Verzwergungs-
virus der Pflaume) und PNRSV (Prunus necrotic ringspot
virus - Pflaumenverfall (Stecklenberger Krankheit) be-
probt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung
angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls der Haupt-
pollenspender in der Umgebung werden auf PDV und
PNRSV beprobt und untersucht.
Bei P. persica wird jede blühende Mutterpflanze für
Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als
Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und auf
PLMVd (Peach latent mosaic viroid) untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre
nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen-
material sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen
beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anlage 4
für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von
PDV und PNRSV.

Basismaterial | Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird
jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der
Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge-
nannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von
den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden,
bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der
Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und
auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos
der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer An-
teil der blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial be-
probt und auf der Grundlage einer Bewertung des
Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd unter-
sucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismate-
rial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt
und auf der Grundlage einer Bewertung des Befalls-
risikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV
untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle zehn
Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der
Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge-
nannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht,
die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten
und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende
Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.

Zertifiziertes Material | Von den blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes
Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil
beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des
Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und
PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäu-
bung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den
Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein reprä-
sentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer
Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen
auf PDV und PNRSV untersucht.

| | Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer An-
teil der blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Mate-
rial beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des
Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd unter-
sucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes
Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil
beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des
Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und
PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird
alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf
der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge-
nannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht,
die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten
und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende
Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.

Standardmaterial |

Prunus avium und
P. cerasus | Alle Kategorien | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.

Vorstufenmaterial | Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird
ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für
Vorstufenmaterial sowie anschließend in Ein-Jahres-
Intervallen auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht.
Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde,
bzw. gegebenenfalls die Hauptpollenspender in der
Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und
untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zehn Jahre
nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen-
material sowie anschließend in Zehn-Jahres-Intervallen
beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anlage 4
für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von
PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Anhaltspunkte
für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A Nummer 2
(Obstpflanzenarten und deren Hybriden) sowie Anlage 4
aufgeführten Schadorganismen vorliegen.

Basismaterial | Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird
jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der
Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge-
nannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von
den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden,
bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der
Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und
auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos
der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismate-
rial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt
und auf der Grundlage einer Bewertung des Befalls-
risikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV
untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle zehn
Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der
Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge-
nannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht,
die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten
und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende
Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.

Zertifiziertes Material | Von den blühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes Ma-
terial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt
und auf der Grundlage einer Bewertung des Befalls-
risikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV
untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung ange-
pflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollen-
spendern in der Umgebung wird ein repräsentativer

| | Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung
des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und
PNRSV untersucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Zertifiziertes
Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil
beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des
Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und
PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Zertifiziertes Material wird
alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf
der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der ge-
nannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht,
die gemäß Anlage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten
und deren Hybriden) sowie Anlage 4 für die betreffende
Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.

Standardmaterial | Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt,
wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An-
lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren
Hybriden) sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis-
men vorliegen.

Ribes L. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird vier Jahre
nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen-
material sowie anschließend in Vier-Jahres-Intervallen im
Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 aufge-
führten Schadorganismen wie auch dann, wenn Anhalts-
punkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil A
Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden) auf-
geführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und un-
tersucht.

Basis-, Zertifiziertes
und Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt,
wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An-
lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren
Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schad-
organismen vorliegen.

Rubus L. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird zwei Jahre
nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen-
material sowie anschließend in Zwei-Jahres-Intervallen
im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 auf-
geführten Schadorganismen wie auch dann, wenn An-
haltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil
A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren Hybriden),
Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganismen
vorliegen, beprobt und untersucht.

Basismaterial | Bei Pflanzen, die auf dem Feld oder in Töpfen angebaut
werden, wird die visuelle Kontrolle zweimal jährlich
durchgeführt.
Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung
erzeugt wurden und weniger als drei Monate lang ge-
halten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine
Kontrolle erforderlich.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt,
wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An-
lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren
Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schador-
ganismen vorliegen.

Zertifiziertes und
Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt,
wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An-
lage 2 Teil A Nummer 2 (Obstpflanzenarten und deren

| | Hybriden), Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schador-
ganismen vorliegen.

Vaccinium L. | Vorstufenmaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird fünf Jahre
nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufen-
material sowie anschließend in Fünf-Jahres-Intervallen
im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anlage 4 auf-
geführten Schadorganismen wie auch dann, wenn An-
haltspunkte für das Vorhandensein der in Anlage 2 Teil B
aufgeführten Schadorganismen vorliegen, beprobt und
untersucht.

Basismaterial | Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt,
wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An-
lage 2 Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis-
men vorliegen.

Zertifiziertes und
Standardmaterial | Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt,
wenn Anhaltspunkte für das Vorhandensein der in An-
lage 2 Teil B sowie Anlage 4 aufgeführten Schadorganis-
men vorliegen.