interne Verweise§ 10 AGOZV Besondere Anforderungen an die Anerkennung von Basismaterial (vom 01.12.2020) ... Dabei darf die maximal zulässige Anzahl der Generationen gemäß Anlage 3 und die maximal zulässige Lebensdauer von Mutterpflanzen der Arten Ribes und Rubus ... maximal zulässige Lebensdauer von Mutterpflanzen der Arten Ribes und Rubus gemäß Anlage 3 nicht überschritten werden. Das Anbaumaterial unterschiedlicher Generationen ist ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 5 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung ... b) Die Angaben zu den Anlagen 2 bis 7 werden durch die folgenden Angaben zu den Anlagen 2 und 3 ersetzt: „Anlage 2 (zu § 6a Absatz 2 Nummer 3) Besondere Anforderungen an ... Nummer 3) Besondere Anforderungen an Bestände von Anbaumaterial von Zierpflanzen Anlage 3 (zu § 10 Absatz 1) Maximal zulässige Anzahl der Generationen für Basismaterial auf ... Nummer 2 Buchstabe b Satz 3 wird jeweils die Angabe „Anlage 7" durch die Angabe „ Anlage 3 " ersetzt. 10. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ... 16. Die Anlagen 2 sowie 4 bis 6 werden aufgehoben. 17. Die bisherige Anlage 3 wird Anlage 2 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt ... c) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden aufgehoben. 18. Die bisherige Anlage 7 wird Anlage 3 ...
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