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Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (3. StVOuaAusnVÄndV2 k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Eingangsformel
Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a in Verbindung mit Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 1 Nummer 2 Satzteil vor Buchstabe a durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
§ 1 der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28. Februar 1989 (BGBl. I S. 481), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juni 2013 (BGBl. I S. 1609) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
- „4.
- von Feldgeschworenen im Rahmen ihrer Tätigkeit oder".
- c)
- Folgende Nummer 5 wird angefügt:
- „5.
- auf den An- oder Abfahrten zu Einsätzen nach den Nummern 1 bis 4".
- d)
- Folgender Satzteil wird angefügt:
„verwendet werden."
- 2.
- Absatz 1a Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„Eine Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist nicht erforderlich." - 3.
- In Absatz 2 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 sowie Nummer 5 in den Fällen von Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3" ersetzt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Dezember 2018.
Schlussformel
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Andreas Scheuer
Andreas Scheuer
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