Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (3. VKFVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2274 (Nr. 44); Geltung ab 01.01.2019
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Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann den Wortlaut der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung in der vom 1. Januar 2019 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. VKFVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. VKFVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
B. v. 19.03.2019 BGBl. I S. 378
Bekanntmachung VKFVNB 2019
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2274 ) wird nachstehend der Wortlaut der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung in der seit dem 1. ...


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