Tools:
Update via:
Schlussformel - Gesetz zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen (UnDaStatG k.a.Abk.)
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2637 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751
Geltung ab 01.07.2019, abweichend siehe Artikel 3
| |
Geltung ab 01.07.2019, abweichend siehe Artikel 3
| |
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13244/a214209.htm