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Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestVNB 2018-B k.a.Abk.)
Berichtigung
In der Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
Dem § 15 Absatz 4 ist folgender Satz anzufügen:
„Im Falle der Freilandhaltung hat der Tierhalter eine Reinigung und Desinfektion nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde durchzuführen."
Dem § 15 Absatz 4 ist folgender Satz anzufügen:
„Im Falle der Freilandhaltung hat der Tierhalter eine Reinigung und Desinfektion nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde durchzuführen."
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