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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestVNB 2018-B k.a.Abk.)
Berichtigung
In der Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
Dem § 15 Absatz 4 ist folgender Satz anzufügen:
„Im Falle der Freilandhaltung hat der Tierhalter eine Reinigung und Desinfektion nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde durchzuführen."
Dem § 15 Absatz 4 ist folgender Satz anzufügen:
„Im Falle der Freilandhaltung hat der Tierhalter eine Reinigung und Desinfektion nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde durchzuführen."
Schlussformel
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag Prof. Dr. Bätza
Im Auftrag Prof. Dr. Bätza
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