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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung (1. Lkw-MautVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2700 (Nr. 49); Geltung ab 01.01.2019
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Artikel 1 Änderung der Lkw-Maut-Verordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 Lkw-MautV § 2, § 5, § 7

Die Lkw-Maut-Verordnung vom 25. Juni 2018 (BGBl. I S. 1156) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
die Gewichtsklasse und die Anzahl der Achsen des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination,".

2.
§ 5 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Der Mautschuldner hat das Fahrzeuggerät ordnungsgemäß zu bedienen. Insbesondere hat er vor jeder mautpflichtigen Straßenbenutzung zu überprüfen, ob

1.
die im Fahrzeuggerät gespeicherte Gewichtsklasse das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination im Sinne des § 1 Absatz 6 des Bundesfernstraßenmautgesetzes umfasst und

2.
die im Fahrzeuggerät gespeicherte Anzahl der Achsen mit der Anzahl der Achsen des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination übereinstimmt,

mit dem oder der die mautpflichtige Straßenbenutzung durchgeführt werden soll. Im Falle einer Abweichung hat der Mautschuldner die gespeicherten Angaben zur Gewichtsklasse und der Anzahl der Achsen zu korrigieren."

3.
§ 7 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Im Fall des nicht ordnungsgemäßen Nachweises der Emissionsklasse eines Fahrzeuges ist hinsichtlich des Mautteilsatzes für die verursachten Luftverschmutzungskosten § 5 Satz 4 des Bundesfernstraßenmautgesetzes anzuwenden."



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. Lkw-MautVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. Lkw-MautVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4619
Artikel 4 MautRÄndV Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
... Lkw-Maut-Verordnung vom 25. Juni 2018 (BGBl. I S. 1156), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2700 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Nummer 6 werden ...