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Erste Verordnung zur Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung (1. EEMD-ZVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.01.2019 BAnz AT 10.01.2019 V2; Geltung ab 11.01.2019
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Eingangsformel





Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Januar 2019 EEMD-ZV Anlage I

Die EEMD-Zulassungsverordnung vom 20. März 2018 (BAnz AT 27.03.2018 V2) wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 2 zur Prüfvereinbarung wird wie folgt geändert:

(die Prüfvereinbarung wird hier nicht geführt, Inhalte siehe verlinkte Fundstelle)

2.
Die Anlage 3 zur Prüfvereinbarung wird wie folgt geändert:

(die Prüfvereinbarung wird hier nicht geführt, Inhalte siehe verlinkte Fundstelle)

3.
Der Anhang B zur Anlage 3 der Prüfvereinbarung wird wie folgt geändert:

(die Prüfvereinbarung wird hier nicht geführt, Inhalte siehe verlinkte Fundstelle)


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.


Schlussformel



Bundesamt für Güterverkehr

Der Präsident

Marquardt