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Berichtigung der Achten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (8. BBhVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 24. Juli 2018 (BGBl. I S. 1232) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Nummer 6 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
- „c)
- In Satz 3 werden die Wörter „Sach- und Dienstleistungen" durch das Wort „Leistungen" und die Wörter „zustehende Sach- und Dienstleistung" durch die Wörter „zustehenden Leistungen" ersetzt."
- 2.
- In Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb ist das Wort „Krankenversorgungssystem" durch das Wort „Krankenfürsorgesystem" zu ersetzen.
- 3.
- Nummer 40 Buchstabe a ist wie folgt zu fassen:
- „a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- Arznei- und Verbandmitteln nach § 22 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Medizinprodukten nach Anlage 4,".
- bbb)
- In Nummer 2 wird nach dem Wort „Körperersatzstücken" die Angabe „nach § 25" eingefügt.
- bb)
- In Satz 4 werden nach dem Wort „Hilfsmitteln" die Wörter „, außer bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln," eingefügt."
- 4.
- In Nummer 58 Buchstabe c sind in dem Änderungsbefehl die Wörter „die Abschnittsüberschrift" zu streichen.
Schlussformel
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Im Auftrag Menzel
Im Auftrag Menzel
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