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Berichtigung der Achten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (8. BBhVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 21.01.2019 BGBl. I S. 46 (Nr. 2); Geltung ab 31.07.2018

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 31. Juli 2018 8. BBhVÄndV Artikel 1, BBhV § 8, § 9, § 49, Anlage 15

Artikel 1 der Achten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 24. Juli 2018 (BGBl. I S. 1232) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Nummer 6 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

„c)
In Satz 3 werden die Wörter „Sach- und Dienstleistungen" durch das Wort „Leistungen" und die Wörter „zustehende Sach- und Dienstleistung" durch die Wörter „zustehenden Leistungen" ersetzt."

2.
In Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb ist das Wort „Krankenversorgungssystem" durch das Wort „Krankenfürsorgesystem" zu ersetzen.

3.
Nummer 40 Buchstabe a ist wie folgt zu fassen:

„a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

 
aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
Arznei- und Verbandmitteln nach § 22 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Medizinprodukten nach Anlage 4,".

bbb)
In Nummer 2 wird nach dem Wort „Körperersatzstücken" die Angabe „nach § 25" eingefügt.

bb)
In Satz 4 werden nach dem Wort „Hilfsmitteln" die Wörter „, außer bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln," eingefügt."

4.
In Nummer 58 Buchstabe c sind in dem Änderungsbefehl die Wörter „die Abschnittsüberschrift" zu streichen.


Schlussformel



Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Im Auftrag Menzel