Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 6 BrexitSozSichÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BrexitSozSichÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrexitSozSichÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BrexitSozSichÜG Sonderregelungen für Rentner
... freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, gelten als nach § 6 der gesetzlichen Krankenversicherung beigetreten, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb ...
§ 8 BrexitSozSichÜG Sonderregelungen zum Ende der Mitgliedschaft (vom 01.01.2021)
... Die Mitgliedschaft von Versicherten nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 und § 7 endet 1. mit dem Tag, an dem kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher ...
§ 9 BrexitSozSichÜG Versicherung von Familienangehörigen
... Familienangehörigen von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 , den §§ 7 und 7a steht für die Anwendung der Vorschriften über die ...
§ 10 BrexitSozSichÜG Beitragsrechtliche Sonderregelung
... 257 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu leisten war und 2. die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 der gesetzlichen Krankenversicherung beigetreten sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber ...
§ 11 BrexitSozSichÜG Anrechnung von Zeiten
... Die Anrechnung von Versicherungszeiten setzt voraus, dass ein Beitrittsrecht nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 in diesem Zeitraum nicht ...
§ 16 BrexitSozSichÜG Versicherungspflicht
... in der sozialen Pflegeversicherung. Wer der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 beitritt oder nach § 7 Absatz 2 als beigetreten gilt, ist als freiwilliges Mitglied der ...
§ 18 BrexitSozSichÜG Beitragsrechtliche Sonderregelung und Anrechnung von Zeiten
... nach § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zu leisten war und 2. die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 der gesetzlichen Krankenversicherung beigetreten sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber ...
§ 19 BrexitSozSichÜG Ruhen der Leistungsansprüche und Anwartschaftsversicherung
... Mitglieder und deren Familienangehörige, die der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 beigetreten ...