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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEGDRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 27. April 2017 (BGBl. I S. 980) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 22a wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:

„vom
1.9.2016
bis
31.12.2018
Euro".


 
b)
Folgende Spalte wird angefügt:

„ab
1.1.2019
Euro
2.562".


2.
§ 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:

„vom
1.9.2016
bis
31.12.2018
Euro".


 
b)
Folgende Spalte wird angefügt:

„ab
1.1.2019
Euro
753".


3.
Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Die seit dem 1. September 2016 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Januar 2019 um 7,3 Prozent erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2.562 Euro nicht überschritten werden darf."

4.
§ 33a wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:

„vom
1.9.2016
bis
31.12.2018
Euro".


 
b)
Folgende Spalte wird angefügt:

„ab
1.1.2019
Euro
2.562".


5.
§ 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:

„vom
1.9.2016
bis
31.12.2018
Euro".


 
b)
Folgende Spalte wird angefügt:

„ab
1.1.2019
Euro
1.297
1.633
135".


6.
§ 35 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. September 2016" durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:

„ab 1. Januar 2019 1.181 Euro."

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. September 2016" durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:

„ab 1. Januar 2019 135 Euro."

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. September 2016" durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:

„ab 1. Januar 2019 424 Euro."

c)
In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. September 2016" durch die Wörter „bis 31. Dezember 2018" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:

„ab 1. Januar 2019 556 Euro."

7.
§ 38a wird wie folgt geändert:

a)
Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:

„ab
1.1.2019
Euro
811".


 
b)
Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:

„ab
1.1.2019
Euro
623".


 
c)
Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:

„ab
1.1.2019
Euro
311".


8.
Die Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 28.739 30.846 31.899".


 
b)
In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 32.424 37.034 39.337".


 
c)
In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 39.438 45.311 48.252".


 
d)
In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
50.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
50.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 50.410 57.226 60.636 64.044".


9.
Die Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert:

a)
Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 28.739 30.846 31.899".


 
 
bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 12.933 20.050 23.286".


 
 
cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 8.628 13.368 15.528".


 
 
dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 7191.114 1.294".


 
b)
Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 32.424 37.034 39.337".


 
 
bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 14.591 24.072 28.716".


 
 
cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 9.732 16.044 19.140".


 
 
dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 8111.337 1.595".


 
c)
Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 39.438 45.311 48.252".


 
 
bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 17.747 29.452 35.224".


 
 
cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 11.832 19.632 23.484".


 
 
dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 9861.636 1.957".


 
d)
Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
50.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
50.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 50.410 57.226 60.636 64.044".


 
 
bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
50.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
50.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 17.795 31.474 41.839 46.112".


 
 
cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
50.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
50.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 11.868 20.988 27.888 30.744".


 
 
dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2016" durch die Angabe „bis 31.12.2018" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
50.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
50.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.1.2019 9891.749 2.324 2.562".




 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BEGDRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEGDRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 11 SozERG Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
... des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 487 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 24 Absatz 2 wird ...