Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung (1. MessEGebVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Weitere Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung


Artikel 2 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 MessEGebV Anlage

Die Anlage der Mess- und Eichgebührenverordnung vom 24. März 2015 (BGBl. I S. 330), die durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie aus Anhang II dieser Verordnung ersichtlich gefasst.

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. MessEGebVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. MessEGebVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 1. MessEGebVuaÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt am 1. Januar 2021 in ...
Anhang II 1. MessEGebVuaÄndV zu Artikel 2
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
Artikel 2 FPackVEV Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
... Mess- und Eichgebührenverordnung vom 24. März 2015 (BGBl. I S. 330), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. April 2019 (BGBl. I S. 579 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:  ...


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