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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 TzFDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TzFDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 37 2. DSAnpUG-EU Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
... Satz 1 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 644 ) geändert worden ist, werden die Wörter „erheben, verarbeiten und nutzen" ...
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