Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 2 ContStifG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ContStifG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ContStifG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ContStifG Stiftungsrat (vom 01.01.2017)
... werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Vorschlag der in § 2 bezeichneten Personen berufen. Bis zu zwei weitere Mitglieder kann das Bundesministerium ...
§ 20 ContStifG Förderungsmaßnahmen (vom 30.06.2009)
... Zur Erreichung des in § 2 Nr. 2 bezeichneten Zwecks kann die Stiftung Einzelvorhaben der wissenschaftlichen Forschung, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechstes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2512
Artikel 1 6. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... 1 werden die Wörter „für behinderte Menschen" gestrichen. 3. In § 2 werden die Wörter „behinderten Menschen" durch die Wörter „Menschen mit ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1534
Artikel 1 2. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... das Gesetz vom 26. Juni 2008 (BGBl. I S. 1078), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Stiftungszweck Zweck der Stiftung ... wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Stiftungszweck Zweck der Stiftung ist es, behinderten Menschen, deren Fehlbildungen ... vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Vorschlag der in § 2 bezeichneten Personen berufen." c) Satz 5 wird wie folgt gefasst:  ... § 20 Förderungsmaßnahmen (1) Zur Erreichung des in § 2 Nr. 2 bezeichneten Zwecks kann die Stiftung Einzelvorhaben der wissenschaftlichen Forschung, ...
Anzeige