Änderung Anlage 16 ZApprO vom 01.10.2021

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Anlage 16 ZApprO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
Anlage 16 ZApprO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 16 (zu § 10 Absatz 2 Satz 2, § 40, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung


(Text neue Fassung)

Anlage 16 (zu § 10 Absatz 2 Satz 2, § 40, § 82 Absatz 2 Nummer 9, § 134 Absatz 2 Satz 4 und 5) Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung


vorherige Änderung

Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2019 I S. 981)




Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2024 I Nr. 360 S. 10)





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