Änderung Anlage 2 ZApprO vom 01.10.2021

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Anlage 2 ZApprO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
Anlage 2 ZApprO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335

(Text alte Fassung)

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, § 134 Absatz 1 Satz 4) Unterrichtsveranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, § 134 Absatz 1 Satz 4) Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist


(Textabschnitt unverändert)

1. Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom

2. Praktikum der zahnärztlichen Prothetik am Phantom

3. Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe

4. Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und der Notfallmedizin






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