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Zitierungen von § 18 ZApprO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 ZApprO Antrag auf Zulassung (vom 01.12.2024)
... Der Antrag auf Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist an die nach § 18 zuständige Stelle zu richten. (2) Der Antrag auf Zulassung kann frühestens in ... auf Zulassung ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Der Antrag muss der nach § 18 zuständigen Stelle bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen ...
§ 20 ZApprO Antragsunterlagen (vom 01.12.2024)
... Unterlagen dem Antrag noch nicht beigefügt werden können, sind sie in einer von der nach § 18 zuständigen Stelle zu bestimmenden Frist nachzureichen. Der oder die Studierende ... oder der Studierenden kann die Universität die Bescheinigungen nach Satz 1 Nummer 4 der nach § 18 zuständigen Stelle elektronisch übermitteln. In diesem Fall sind die ... diesem Fall sind die Bescheinigungen dem Antrag nicht beizufügen. Die nach § 18 zuständige Stelle kann im Einzelfall, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der ... Unterlagen dem Antrag noch nicht beigefügt werden können, sind sie in einer von der nach § 18 zuständigen Stelle zu bestimmenden Frist nachzureichen. Der oder die Studierende ... oder der Studierenden kann die Universität die Bescheinigungen nach Satz 1 Nummer 3 der nach § 18 zuständigen Stelle elektronisch übermitteln. In diesem Fall sind die ... diesem Fall sind die Bescheinigungen dem Antrag nicht beizufügen. Die nach § 18 zuständige Stelle kann im Einzelfall, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der ... Unterlagen dem Antrag noch nicht beigefügt werden können, sind sie in einer von der nach § 18 zuständigen Stelle zu bestimmenden Frist nachzureichen. Der oder die Studierende ... oder der Studierenden kann die Universität die Bescheinigungen nach Satz 1 Nummer 3 der nach § 18 zuständigen Stelle elektronisch übermitteln. In diesem Fall sind die ... diesem Fall sind die Bescheinigungen dem Antrag nicht beizufügen. Die nach § 18 zuständige Stelle kann im Einzelfall, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der ...
§ 21 ZApprO Versagung der Zulassung (vom 01.10.2021)
... Zweifel an der Prüfungsfähigkeit des oder der Studierenden bestehen, kann die nach § 18 zuständige Stelle verlangen, dass ihr der oder die Studierende eine ärztliche ...
§ 22 ZApprO Nachteilsausgleich (vom 01.12.2024)
... Auswirkung hat. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist an die nach § 18 zuständige Stelle zu richten. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch ... der Zahnärztlichen Prüfung beantragt worden ist. (3) Die nach § 18 zuständige Stelle kann für die Entscheidung über den Antrag auf Nachteilsausgleich ... welcher geänderten Form die Prüfungsleistung zu erbringen ist, bestimmt die nach § 18 zuständige Stelle. Die fachlichen Prüfungsanforderungen dürfen durch den ...
§ 25 ZApprO Ordnungsverstöße, Täuschungsversuche (vom 01.12.2024)
... nach § 18 zuständige Stelle kann einen Prüfungsteil, die mündliche Prüfung des Ersten ...
§ 26 ZApprO Rücktritt von der Prüfung (vom 01.12.2024)
... er oder sie die Gründe für seinen oder ihren Rücktritt unverzüglich der nach § 18 zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Mitteilung kann schriftlich oder elektronisch ... kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. (2) Genehmigt die nach § 18 zuständige Stelle den Rücktritt, so gilt der jeweilige Abschnitt der Zahnärztlichen ...
§ 27 ZApprO Versäumnis (vom 01.12.2024)
... die Studierende hat die Gründe für sein oder ihr Verhalten unverzüglich der nach § 18 zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Mitteilung kann schriftlich oder elektronisch ... (3) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die nach § 18 zuständige Stelle. Die nach § 18 zuständige Stelle kann verlangen, dass ... ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die nach § 18 zuständige Stelle. Die nach § 18 zuständige Stelle kann verlangen, dass ihr der oder die Studierende bei Krankheit eine ... oder die Studierende bei Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorlegt. Die nach § 18 *) zuständige Stelle kann auch einen Arzt oder eine Ärztin benennen, von dem oder der ...
§ 30 ZApprO Prüfungstermine (vom 01.12.2024)
... können auch zu einer anderen Zeit vorgesehen werden. (2) Die nach § 18 zuständige Stelle legt die Prüfungstermine im Einvernehmen mit der Universität ...
§ 31 ZApprO Ladung zu den Prüfungsterminen
... nach § 18 zuständige Stelle stellt dem oder der Studierenden die Ladung für alle ...
§ 33 ZApprO Prüfungskommission (vom 01.12.2024)
... Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. (2) Die nach § 18 zuständige Stelle bestellt die Prüfungskommission. (3) Die ...
§ 34 ZApprO Durchführung (vom 01.12.2024)
... dürfen nicht mehr als vier Studierende geprüft werden. (2) Die nach § 18 zuständige Stelle bestimmt für jedes Prüfungsgespräch eine beisitzende Person. ...
§ 35 ZApprO Anwesenheit weiterer Personen (vom 01.10.2021)
... Die nach § 18 zuständige Stelle kann zu den einzelnen Prüfungsterminen des Ersten Abschnitts der ...
§ 38 ZApprO Wiederholung (vom 01.12.2024)
... § 30 Absatz 1 Satz 1 genannten Prüfungszeit vorgesehen werden. (3) Die nach § 18 zuständige Stelle hat den Studierenden oder die Studierende zur Wiederholung der ...
§ 39 ZApprO Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (vom 01.12.2024)
... Die der Prüfungskommission vorsitzende Person übermittelt die Note an die nach § 18 zuständige Stelle. Die Übermittlung erfolgt schriftlich oder ...
§ 40 ZApprO Zeugnis
... nach § 18 zuständige Stelle erteilt über das Bestehen des Ersten Abschnitts der ...
§ 44 ZApprO Prüfungstermine (vom 01.12.2024)
... können auch zu einer anderen Zeit vorgesehen werden. (2) Die nach § 18 zuständige Stelle legt die Termine für die Prüfungselemente in den einzelnen ...
§ 45 ZApprO Ladung zu den Prüfungsterminen
... nach § 18 zuständige Stelle stellt dem oder der Studierenden die Ladung für alle ...
§ 49 ZApprO Prüfungskommission (vom 01.12.2024)
... Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. (2) Die nach § 18 zuständige Stelle bestellt die Prüfungskommission. (3) Die ...
§ 50 ZApprO Durchführung (vom 01.12.2024)
... Prüfungselement des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung bestimmt die nach § 18 zuständige Stelle für jedes Prüfungsgespräch eine beisitzende Person. ...
§ 51 ZApprO Anwesenheit weiterer Personen (vom 01.10.2021)
... Die nach § 18 zuständige Stelle kann zu den einzelnen Prüfungsterminen des Zweiten Abschnitts der ...
§ 54 ZApprO Wiederholung (vom 01.12.2024)
... § 44 Absatz 1 Satz 1 genannten Prüfungszeit vorgesehen werden. (3) Die nach § 18 zuständige Stelle hat den Studierenden oder die Studierende zur Wiederholung der ...
§ 55 ZApprO Note für den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (vom 01.12.2024)
... Die der Prüfungskommission vorsitzende Person übermittelt die Note an die nach § 18 zuständige Stelle. Die Übermittlung erfolgt schriftlich oder ...
§ 56 ZApprO Zeugnis
... nach § 18 zuständige Stelle erteilt über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der ...
§ 60 ZApprO Prüfungstermine (vom 01.10.2021)
... Er findet an einem bundeseinheitlichen Termin statt. (3) Die nach § 18 zuständige Stelle legt die Termine für die Prüfungselemente des ...
§ 61 ZApprO Ladung zu den Prüfungsterminen
... nach § 18 zuständige Stelle stellt dem oder der Studierenden die Ladung zum schriftlichen Teil des ...
§ 66 ZApprO Prüfungskommission für den mündlich-praktischen Teil (vom 01.12.2024)
... Teil wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. (2) Die nach § 18 zuständige Stelle bestellt die Prüfungskommission. (3) Die ...
§ 67 ZApprO Durchführung des mündlich-praktischen Teils (vom 01.12.2024)
... Teils des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung bestimmt die nach § 18 zuständige Stelle für jedes Prüfungsgespräch eine beisitzende Person. ...
§ 68 ZApprO Anwesenheit weiterer Personen beim mündlich-praktischen Teil (vom 01.10.2021)
... Die nach § 18 zuständige Stelle kann zu den einzelnen Prüfungsterminen des mündlich-praktischen ...
§ 71 ZApprO Note für den mündlich-praktischen Teil (vom 01.12.2024)
... Die der Prüfungskommission vorsitzende Person übermittelt die Note an die nach § 18 zuständige Stelle. Die Übermittlung erfolgt schriftlich oder ...
§ 73 ZApprO Durchführung des schriftlichen Teils
... zutreffend anerkannt werden. (4) Die Prüfungsfragen sind durch die nach § 18 zuständige Stelle oder durch die Einrichtung nach Absatz 2 vor der Feststellung des ...
§ 76 ZApprO Mitteilung des Ergebnisses des schriftlichen Teils (vom 01.12.2024)
... nach § 18 zuständige Stelle stellt das Ergebnis des schriftlichen Teils des Dritten Abschnitts der ...
§ 78 ZApprO Wiederholung (vom 01.12.2024)
... Die Mitteilung erfolgt schriftlich oder elektronisch. (6) Die nach § 18 zuständige Stelle hat den Studierenden oder die Studierende zur Wiederholung des ...
§ 79 ZApprO Note für den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
... Ist der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung bestanden, ermittelt die nach § 18 zuständige Stelle die Note für den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen ...
§ 81 ZApprO Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
... nach § 18 zuständige Stelle erteilt 1. über das Bestehen des Dritten Abschnitts der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 1 ZApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Der Antrag muss der nach § 18 zuständigen Stelle bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein." ... oder der Studierenden kann die Universität die Bescheinigungen nach Satz 1 Nummer 4 der nach § 18 zuständigen Stelle elektronisch übermitteln. In diesem Fall sind die Bescheinigungen dem ... In diesem Fall sind die Bescheinigungen dem Antrag nicht beizufügen. Die nach § 18 zuständige Stelle kann im Einzelfall, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der ... oder der Studierenden kann die Universität die Bescheinigungen nach Satz 1 Nummer 3 der nach § 18 zuständigen Stelle elektronisch übermitteln. In diesem Fall sind die Bescheinigungen dem ... In diesem Fall sind die Bescheinigungen dem Antrag nicht beizufügen. Die nach § 18 zuständige Stelle kann im Einzelfall, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der ... oder der Studierenden kann die Universität die Bescheinigungen nach Satz 1 Nummer 3 der nach § 18 zuständigen Stelle elektronisch übermitteln. In diesem Fall sind die Bescheinigungen dem ... In diesem Fall sind die Bescheinigungen dem Antrag nicht beizufügen. Die nach § 18 zuständige Stelle kann im Einzelfall, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der ... aa) In Satz 2 wird vor dem Wort „zuständige" die Angabe „nach § 18 " eingefügt. bb) In Satz 3 wird nach dem Wort „nach" die Angabe ... eingefügt. bb) In Satz 3 wird nach dem Wort „nach" die Angabe „ § 18 " eingefügt. 9. In § 30 Absatz 2 werden die Wörter „in den ... § 30 Absatz 1 Satz 1 genannten Prüfungszeit vorgesehen werden. (3) Die nach § 18 zuständige Stelle hat den Studierenden oder die Studierende zur Wiederholung der ... § 44 Absatz 1 Satz 1 genannten Prüfungszeit vorgesehen werden. (3) Die nach § 18 zuständige Stelle hat den Studierenden oder die Studierende zur Wiederholung der ... d) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Die nach § 18 zuständige Stelle hat den Studierenden oder die Studierende zur Wiederholung des ...
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen." 13. Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Die zuständige Stelle des ... festgelegt ist." b) In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „nach § 18 " gestrichen. 15. § 20 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... das Wort „Pflegedienst" ersetzt. bb) In Satz 5 wird die Angabe „nach § 18 " gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „nach § 18" ... § 18" gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „nach § 18 " gestrichen. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 ... und Querschnittsbereichen,". bb) In Satz 4 wird die Angabe „nach § 18 " gestrichen. d) Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ... beizufügen." 16. In § 21 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „nach § 18 " gestrichen. 17. § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 ... leistungsbeeinträchtigende Auswirkung hat. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist an die nach § 18 zuständige Stelle zu richten. (2) Der Nachteilsausgleich wird nur gewährt, ... dem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung beantragt worden ist. (3) Die nach § 18 zuständige Stelle kann für die Entscheidung über den Antrag auf Nachteilsausgleich ... In welcher geänderten Form die Prüfungsleistung zu erbringen ist, bestimmt die nach § 18 zuständige Stelle. Die fachlichen Prüfungsanforderungen dürfen durch den ... werden." 18. In § 26 Absatz 2 Satz 3 und 4 wird die Angabe „nach § 18 " jeweils gestrichen. 19. In § 27 Absatz 3 Satz 2 und 3 wird die Angabe ... jeweils gestrichen. 19. In § 27 Absatz 3 Satz 2 und 3 wird die Angabe „nach § 18 " jeweils gestrichen. 20. § 28 wird wie folgt gefasst: ...
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