interne Verweise§ 18 ZApprO Zuständige Stelle (vom 01.10.2021) ... die eine Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen nach § 23 Absatz 1 beantragt haben, gilt § 23 Absatz 3 entsprechend, sofern eine Zuständigkeit nach Absatz ... Studienleistungen und Prüfungsleistungen nach § 23 Absatz 1 beantragt haben, gilt § 23 Absatz 3 entsprechend, sofern eine Zuständigkeit nach Absatz 1 nicht gegeben ist. (3) Muss ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
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