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Zitierungen von § 39 ZApprO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 134 ZApprO Abweichende Regelungen (vom 01.10.2021)
... der Ermittlung der Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 39 Absatz 2 treten anstelle der Bewertung der Leistung in den Fächern Physik, Chemie und Biologie die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 1 ZApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... auch im Rahmen eines erneuten Studiums der Zahnmedizin nicht möglich." 16. § 39 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort ... . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)
1Soweit nach § 39 Absatz 3a keine Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung gebildet wird, ist ...
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... der Ermittlung der Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nach § 39 Absatz 2 treten anstelle der Bewertung der Leistung in den Fächern Physik, Chemie und Biologie die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13486/v224526.htm