interne Verweise§ 55 ZApprO Note für den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (vom 01.12.2024) ... (2) (aufgehoben) (3) Die mit zwei vervielfachten Zahlenwerte der nach § 52 Absatz 4 und 5 gebildeten Noten im Fach Zahnärztliche Prothetik und in der Fächergruppe Zahnerhaltung ... Prothetik und in der Fächergruppe Zahnerhaltung und die Zahlenwerte der nach § 52 Absatz 4 und 5 gebildeten Noten in den übrigen Fächern werden addiert und durch sechs geteilt. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 1 ZApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ... Fach der Fächergruppe Zahnerhaltung verwandt ist, verfügen." 23. Die §§ 52 bis 54 werden wie folgt gefasst: „§ 52 Bewertung (1) Die ... 23. Die §§ 52 bis 54 werden wie folgt gefasst: „ § 52 Bewertung (1) Die prüfenden Personen bewerten die Leistungen im Zweiten Abschnitt ... 1 werden jeweils nach den Wörtern „Zahlenwerte der" die Wörter „nach § 52 Absatz 4 und 5 gebildeten" eingefügt. c) Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: ...
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