Zitierungen von § 67 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 15 ZApprO (zu § 67 Absatz 4 Satz 1) Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des mündlich-praktischen Teils des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (vom 01.12.2024)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 1 ZApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... prüfenden Person für die Bewertung der Leistung erforderlich ist." 29. § 67 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die beisitzende Person muss über ein ...

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... Zahnerhaltung kann nicht dieselbe prüfende Person bestellt werden." 34. In § 67 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „des Prüfungselements" durch die Wörter „der ...


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