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Zitierungen von § 71 ZApprO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 1 ZApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... Zahnerhaltung jeweils mindestens „ausreichend" lauten." 31. § 71 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) In Absatz 3 ...
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... des Prüfungsergebnisses darf nicht übertragen werden." 36. In § 71 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „acht" durch das Wort „neun" ersetzt. 37. § 72 ...
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