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Zitierungen von § 82 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 ZApprO Unterrichtsveranstaltungen (vom 01.10.2021)
... Teilnahme an den in Anlage 2 festgelegten Unterrichtsveranstaltungen ist vorbehaltlich des § 82 erst nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung möglich. ... an den in Anlage 3 Nummer 1 bis 5 festgelegten Unterrichtsveranstaltungen ist vorbehaltlich des § 82 erst nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung möglich. ...
Anlage 1 ZApprO (zu § 5 Absatz 2, § 15 Absatz 3 Satz 2, § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Unterrichtsveranstaltungen, für die eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung nachzuweisen ist (vom 01.10.2021)
Anlage 13 ZApprO (zu § 34 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 2 Nummer 9) Niederschrift über die mündliche Prüfung des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung *) (vom 01.12.2024)
Anlage 16 ZApprO (zu § 10 Absatz 2 Satz 2, § 40, § 82 Absatz 2 Nummer 9, § 134 Absatz 2 Satz 4 und 5) Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (vom 01.12.2024)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 1 ZApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... werden wie folgt gefasst: „Anlage 16 (zu § 10 Absatz 2 Satz 2, § 40, § 82 Absatz 2 Nummer 9 , § 134 Absatz 2 Satz 4 und 5) Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen ...

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... die Wörter „frühestens im elften Fachsemester" ersetzt. 39. In § 82 Absatz 1 Nummer 3 wird das Wort „Krankenpflegedienst" durch das Wort „Pflegedienst" ... ersetzt. 55. In Anlage 16 werden in der Überschrift nach den Wörtern „ § 82 Absatz 2 Nummer 9" ein Komma und die Wörter „§ 134 Absatz 2 Satz 4 und 5" ...