Zitierungen von § 120 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 121 ZApprO Bestätigung des Antragseingangs
... fehlen. (2) Ist zur Beurteilung der Frage, ob die von der antragstellenden Person nach § 120 Absatz 1 Nummer 3 vorgelegten Unterlagen den Abschluss der Ausbildung im Herkunftsstaat belegen, eine Auskunft von ...
§ 122 ZApprO Entscheidung über den Antrag
... die Ausübung der Zahnheilkunde kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der nach § 120 Absatz 1 bis 3 von der antragstellenden Person vorzulegenden Unterlagen. In den Fällen des § ... Satz 1 ist auch solange gehemmt, bis der zuständigen Behörde eine Bestätigung nach § 120 Absatz 5 oder Absatz 6 durch die zuständige Behörde des Herkunftsstaats der antragstellenden Person oder des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... Die Kenntnisprüfung wird in deutscher Sprache abgelegt." 46. In § 120 Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „die antragstellende Person" durch das Wort „sie" ...


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