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Zitierungen von § 27 MDBNDVerfSchVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 MDBNDVerfSchVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MDBNDVerfSchVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 MDBNDVerfSchVDV Gegenstand und Durchführung der Zwischenprüfung (vom 01.01.2023)
... aus drei Klausuren. (2) Je eine Klausur wird einem der Lehrgebiete nach § 27 entnommen. Es können jedoch auch zwei Klausuren demselben Lehrgebiet entnommen ...
§ 50 MDBNDVerfSchVDV Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung (vom 01.01.2023)
... (2) Die Anwärterinnen und Anwärter schreiben 1. aus dem Lehrgebiet nach § 27 Nummer 3 zwei Klausuren, 2. aus dem Lehrgebiet nach § 27 Nummer 6 eine Klausur und ... aus dem Lehrgebiet nach § 27 Nummer 3 zwei Klausuren, 2. aus dem Lehrgebiet nach § 27 Nummer 6 eine Klausur und 3. aus zwei der Lehrgebiete nach § 27 Nummer 1, 2, 4 und 5 ... Lehrgebiet nach § 27 Nummer 6 eine Klausur und 3. aus zwei der Lehrgebiete nach § 27 Nummer 1, 2, 4 und 5 jeweils eine Klausur. (2a) Die Dienstbehörden können einvernehmlich ... dass bis zum 31. Dezember 2024 1. der Gegenstand der Klausuren den Lehrgebieten nach § 27 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 auch anders zugeordnet wird und 2. der Gegenstand der jeweiligen Klausur aus mehr als ...
§ 57 MDBNDVerfSchVDV Gegenstand und Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung (vom 01.01.2023)
... der mündlichen Abschlussprüfung stammen aus den Lehrgebieten nach § 27 . Ausgewählt werden sie von der Prüfungskommission. (2) Für ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3562
Artikel 1 BKAmtVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
... Dezember 2022 die Zahl der Lehrstunden um bis zu 10 Prozent verringert wird." 5. § 27 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... dass bis zum 31. Dezember 2022 1. der Gegenstand der Klausuren den Lehrgebieten nach § 27 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 auch anders zugeordnet wird und 2. der Gegenstand der jeweiligen Klausur aus mehr als ...
Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2865
Artikel 1 2. BKAmtVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
... 1. In § 1a, § 12 Absatz 2a Satz 1, § 22 Absatz 2a, 4a und 6, § 27 Absatz 2 , § 29 Absatz 1a, § 37 Absatz 2, § 42 Absatz 2a und 4a, § 50 Absatz 2a und 4a ...
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