Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.11.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 10 - Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

V. v. 28.10.2019 BGBl. I S. 1492 (Nr. 37); aufgehoben durch § 9 V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2357
Geltung ab 01.11.2019; FNA: 860-5-54 Sozialgesetzbuch
|

§ 10 Vorübergehende Aussetzung


§ 10 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2019 PpUGV

(1) Die §§ 1 bis 9 sind mit Wirkung vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Juli 2020 nicht anzuwenden.

(2) Die §§ 6 bis 9 sind zudem für die pflegesensitiven Bereiche nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 vom 1. August 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 nicht anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 10 PpUGV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2020Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
vom 16.07.2020 BGBl. I S. 1701
aktuell vorher 28.03.2020Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
vom 25.03.2020 BGBl. I S. 596
aktuellvor 28.03.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 PpUGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 PpUGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PpUGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
V. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 596
Artikel 1 1. PpUGVÄndV Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
... § 10 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 28. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1492) wird wie folgt gefasst: „§ 10 ... vom 28. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1492) wird wie folgt gefasst: „ § 10 Vorübergehende Aussetzung der Anwendung Die §§ 1 bis 9 sind mit Wirkung ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
V. v. 16.07.2020 BGBl. I S. 1701
Artikel 1 2. PpUGVÄndV Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
... § 10 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 28. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1492), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Mai ... Mai 2020 (BGBl. I S. 1077) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „ § 10 Vorübergehende Aussetzung (1) Die §§ 1 bis 9 sind mit Wirkung vom 1. ...