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Artikel 1 - Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (8. HRGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1
Das Hochschulrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst:
„§ 32 (weggefallen)". - 2.
- In § 31 werden die Absätze 2 und 3 aufgehoben.
- 3.
- § 32 wird aufgehoben.
- 4.
- § 34 Satz 2 wird aufgehoben.
- 5.
- In § 35 werden das Semikolon und der nachfolgende Satzteil gestrichen.
- 6.
- § 72 Absatz 2 wird aufgehoben.
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