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Schlussformel - Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (8. HRGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1622 (Nr. 40); Geltung ab 23.11.2019
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung

Anja Karliczek