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Artikel 27 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 (StV-DSAnpUG-EU k.a.Abk.)

Artikel 27 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung


Artikel 27 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 TKÜV § 1, § 2, § 3, § 5, § 31

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2017 (BGBl. I S. 2316), die durch Artikel 16 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „den §§ 100a und 100e" durch die Wörter „§ 100a Absatz 1 Satz 1" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a wird die Angabe „§ 20l" durch die Angabe „§ 51" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b wird die Angabe „§ 20m" durch die Angabe „§ 52" ersetzt.

b)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a werden die Wörter „§ 20l Absatz 5 Satz 1" durch die Wörter „§ 51 Absatz 6 Satz 1" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „§ 100b" durch die Wörter „§ 100a Absatz 4 Satz 1" und die Angabe „§ 20m" durch die Angabe „§ 52" ersetzt.

c)
In Nummer 15 wird die Angabe „den §§ 100a, 100e" durch die Wörter „§ 100a Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 20l" durch die Angabe „§ 51 Absatz 1" ersetzt.

3.
In der Überschrift des Teils 2 wird die Angabe „den §§ 100a, 100e" durch die Wörter „§ 100a Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 20l" durch die Angabe „§ 51 Absatz 1" ersetzt.

4.
In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „§ 20l Absatz 5 Satz 1" durch die Wörter „§ 51 Absatz 6 Satz 1" ersetzt.

5.
In § 5 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „den §§ 100a, 100e" durch die Wörter „§ 100a Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „§ 20l" durch die Angabe „§ 51 Absatz 1" ersetzt.

6.
In § 31 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 100b Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „§ 100a Absatz 4 Satz 1" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 27 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 StV-DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StV-DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Artikel 2 ZFdNeuSG Änderung anderer Rechtsvorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2017 (BGBl. I S. 2316), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Nummer 1 ...