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Artikel 7 - Drittes Bürokratieentlastungsgesetz (3. BükrEG k.a.Abk.)

G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1746 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 4b G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 16
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Artikel 7 Änderung des Umsatzsteuergesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 UStG § 19, mWv. 1. Januar 2021 § 18

Das Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 75 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2021

1.
§ 18 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 5 werden die Wörter „Satz 4 gilt entsprechend in folgenden Fällen" durch die Wörter „Daneben ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr in folgenden Fällen Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat" ersetzt.

bb)
Folgender Satz wird angefügt:

„Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist abweichend von Satz 4 in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen und in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr aufnimmt, die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend."

b)
Dem Absatz 2a wird folgender Satz angefügt:

„Absatz 2 Satz 6 gilt entsprechend."

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
In § 19 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „17.500 Euro" durch die Angabe „22.000 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Drittes Bürokratieentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 3. BükrEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BükrEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 3. BükrEG Inkrafttreten (vom 26.03.2022)
...  (2) Die Artikel 8 und 14 treten am 1. Juli 2020 in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 7 Nummer 1 treten am 1. Januar 2021 in Kraft. (4) Die Artikel 9, 11 und 12 treten am 1. Januar ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)
G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1794; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 9 GrStRefG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1746 ) geändert worden ist, werden die Wörter „nach den §§ 51 und 51a" ...