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Drittes Gesetz zur Änderung des BDBOS-Gesetzes (3. BDBOSGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des BDBOS-Gesetzes
Das BDBOS-Gesetz vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2039), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 4 werden nach dem Wort „sowie" die Wörter „der Bundeswehr und" eingefügt.
- b)
- In Satz 5 wird die Angabe „(Nutzer)" gestrichen.
- 2.
- Dem § 2a wird folgender Absatz 3 angefügt:„(3) Nutzer des Digitalfunks BOS sind die zur Teilnahme am Digitalfunk BOS berechtigten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben nach § 2 Absatz 1 Satz 5 in Verbindung mit § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes sowie die Bundeswehr."
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Dezember 2019.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer
Die Bundesministerin der Verteidigung
Annegret Kramp-Karrenbauer
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer
Die Bundesministerin der Verteidigung
Annegret Kramp-Karrenbauer
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