Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.06.2020 aufgehoben

Eingangsformel - Wasserstofftankstellenverordnung (WTV)

V. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1957 (Nr. 44)
Geltung ab 06.12.2019 bis 06.06.2020; FNA: 8053-8-2 Sonstige Vorschriften

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), der durch Artikel 435 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 1).



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