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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.06.2020 aufgehoben
Verordnung über die technischen Standards für Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge (Wasserstofftankstellenverordnung - WTV)
V. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1957 (Nr. 44)
Geltung ab 06.12.2019 bis 06.06.2020; FNA: 8053-8-2 Sonstige Vorschriften
Geltung ab 06.12.2019 bis 06.06.2020; FNA: 8053-8-2 Sonstige Vorschriften
Eingangsformel 1)
Auf Grund des § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), der durch Artikel 435 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit:
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- 1)
- Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 1).
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist auf öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen anzuwenden, die neu errichtet oder erneuert werden. Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
- 1.
- „Wasserstofftankstelle" eine Gasfüllanlage zum Betanken von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoff,
- 2.
- „öffentlich zugängliche Wasserstofftankstelle" eine Wasserstofftankstelle, zu der alle Nutzer aus der Europäischen Union nichtdiskriminierend Zugang haben,
- 3.
- „Kraftfahrzeuge" Kraftfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge.
§ 3 Anforderungen an Wasserstofftankstellen im Außenbereich
Wasserstofftankstellen im Außenbereich, an denen gasförmiger Wasserstoff abgegeben wird, müssen der DIN EN 17127, Ausgabe September 20192, entsprechen.
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- 2
- Normen sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen.
§ 4 Anforderungen an Betankungsalgorithmen und -ausrüstungen
Wasserstofftankstellen müssen Betankungsalgorithmen und -ausrüstungen verwenden, die der DIN EN 17127, Ausgabe September 2019, entsprechen.
§ 5 Anforderungen an Kupplungen
Wenn eine Kupplung für die Betankung von Kraftfahrzeugen mit gasförmigem Wasserstoff, zertifiziert nach DIN EN ISO 17268, Ausgabe März 2017, am Markt verfügbar ist, müssen Kupplungen für die Betankung von Kraftfahrzeugen mit gasförmigem Wasserstoff der DIN EN ISO 17268, Ausgabe März 2017, entsprechen.
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 6 ändert mWv. 6. Juni 2020 WTV
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, es sei denn, die Geltungsdauer wird mit Zustimmung des Bundesrates verlängert.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Dezember 2019.
Schlussformel
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Andreas Scheuer
Andreas Scheuer
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13650/index.htm