interne Verweise§ 4 MFFPrV Gliederung der Prüfung ... Prüfungsteile: 1. Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" nach § 6 und 2. Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § ...
§ 7 MFFPrV Prüfungsaufgaben, Bearbeitungsdauer ... (2) Die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Aufgaben in den Prüfungsbereichen nach § 6 soll insgesamt höchstens acht Stunden betragen; sie soll je Prüfungsbereich mindestens ...
§ 8 MFFPrV Mündliche Ergänzungsprüfung ... Die zu prüfende Person kann in höchstens einem der Prüfungsbereiche nach § 6 eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. (2) Dem Antrag ist ... Antrag ist stattzugeben, wenn 1. in höchstens einem der Prüfungsbereiche nach § 6 die Prüfungsleistung mit „mangelhaft" bewertet worden ist und 2. in ... bewertet worden ist und 2. in keinem der Prüfungsbereiche nach § 6 die Prüfungsleistung mit „ungenügend" bewertet worden ist. (3) Die ...
§ 15 MFFPrV Schriftlicher Teil ... jeweils auch Inhalte aus dem Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" nach § 6 berücksichtigen. (2) Die Bearbeitungsdauer beträgt 1. für die ...
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