Tools:
Update via:
Artikel 2 - Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 (IntKBBG k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Das Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „52,80864227" durch die Angabe „52,81398351" und die Angabe „45,19541378" durch die Angabe „45,19007254" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Die im Folgenden genannten Beträge verändern die Anteile des Bundes, der Länder und Gemeinden nach Absatz 1:
Kalender- jahr | Bund | Länder | Gemeinden |
2020 | minus 11.761.856.907 Euro | 7.998.074.350 Euro | 3.763.782.557 Euro |
2021 | minus 11.106.407.683 Euro | 7.431.407.683 Euro | 3.675.000.000 Euro |
ab 2022 | minus 9.331.407.683 Euro | 6.931.407.683 Euro | 2.400.000.000 Euro." |
- c)
- Absatz 4 wird aufgehoben.
- 2.
- In § 11 Absatz 3 wird die Angabe „95.760.000 Euro" durch die Angabe „50.920.000 Euro", die Angabe „64.512.000 Euro" durch die Angabe „34.304.000 Euro", die Angabe „160.776.000 Euro" durch die Angabe „85.492.000 Euro", die Angabe „94.248.000 Euro" durch die Angabe „50.116.000 Euro" und die Angabe „88.704.000 Euro" durch die Angabe „47.168.000 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 IntKBBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IntKBBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 7 IntKBBG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 , 5 und 6 treten am 1. Januar 2020 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Artikel 6 KlSchStG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... 2 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2051 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(2) Die im Folgenden ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13679/a232020.htm