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Artikel 15 - Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen (UAGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung der Gefahrgutkostenverordnung


Artikel 15 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 GGKostV § 1, Anlage 2

In § 1 Absatz 2 Satz 1 und der Überschrift zu Anlage 2 der Gefahrgutkostenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 308), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1472) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „kerntechnische Entsorgungssicherheit" durch die Wörter „die Sicherheit der nuklearen Entsorgung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 15 Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 UAGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UAGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 475
Artikel 4 13. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 308), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 3 wird wie ...