Zitierungen von § 4 KSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KSG Begriffsbestimmungen (vom 17.07.2024)
... und Forstwirtschaft; für diesen Sektor sind § 3 Absatz 1 und die §§ 4 , 7 und 8 nicht anzuwenden. 9. Netto-Treibhausgasneutralität: das Gleichgewicht ...
§ 5 KSG Monitoring, Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigungen (vom 17.07.2024)
... oder unterschreiten, 2. die aktualisierten Jahresemissionsgesamtmengen gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 sowie die aktualisierten Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren ... als erteilt. (5) Im Falle einer Anrechnung der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 2 hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anlage 2a unter ... Jahresemissionsmengen gelten, soweit nicht auf der Grundlage einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 5 eine abweichende Regelung getroffen wird. Rechtsverordnungen nach Satz 1 bedürfen ...
§ 8 KSG Vorgehen bei Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen (vom 17.07.2024)
... 2030 die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 für diese Jahre überschreitet, so beschließt die Bundesregierung Maßnahmen, ... in den Jahren 2031 bis einschließlich 2040 die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 für diese Jahre überschreitet, so beschließt ... 2040 die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 für diese Jahre überschreitet, so beschließt die Bundesregierung ab dem Jahr 2030 ...
§ 9 KSG Klimaschutzprogramme (vom 17.07.2024)
... Maßgeblich für die Maßnahmen nach Satz 2 ist die Einhaltung der nach § 4 zur Zielerreichung festgelegten Jahresemissionsgesamtmengen unter Beachtung von § 5 Absatz 3. ... (2) Soweit zur Einhaltung der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Maßnahmen erforderlich sind, schlagen alle zuständigen Bundesministerien innerhalb von ...
§ 12 KSG Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen (vom 17.07.2024)
... den Projektionsdaten die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 über- oder unterschreitet; ab dem Jahr 2029 ... gemäß den Projektionsdaten die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 in den Jahren 2031 bis einschließlich 2040 über- ... die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 in den Jahren 2031 bis einschließlich 2040 über- oder unterschreitet. Er ...
Anlage 2 KSG (zu § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3) Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2020 bis 2030 (vom 17.07.2024)
Anlage 3 KSG (zu § 4 Absatz 1 Satz 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 (vom 17.07.2024)
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 - (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Anlage 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes)
B. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1720
 
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Zitat in folgenden Normen

Expertenrat-Verordnung (ExpertenratV)
V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2386
§ 3 ExpertenratV Unvereinbarkeit von Ämtern und Verschwiegenheitspflicht
... ferner nicht einen Interessenverband repräsentieren, der in einem oder mehreren der in § 4 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes genannten Sektoren oder im Bereich der Klimaschutzpolitik tätig ist, oder zu diesem in einem ...
§ 5 ExpertenratV Beschlussfassung des Expertenrats für Klimafragen
... dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den nach § 4 Absatz 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes verantwortlichen Bundesministerien, den weiteren ständigen Mitgliedern des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
... Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft". b) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Zulässige Jahresemissionsmengen und ... b) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, ... Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „Anlage 2 (zu § 4 ) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 Anlage 3 (zu ... 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 Anlage 3 (zu § 4 ) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040". 2. In § 1 ... der Ziele nach Absatz 1 erforderlichen nationalen Maßnahmen vorzulegen und umzusetzen. § 4 Absatz 4 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch ... Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zu erlassen." 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 4 Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, ... werden. Die zulässigen Jahresemissionsmengen gelten, soweit nicht auf der Grundlage des § 4 Absatz 7 eine abweichende Reglung getroffen wird. Rechtsverordnungen nach Satz 1 bedürfen der ... sowie den nationalen Klimaschutzzielen einschließlich der Wirkung auf die Sektoren nach § 4 Absatz 1 ." 8. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie ... 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4 ) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030  ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 4 ) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040  ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 235
Artikel 1 2. KSGÄndG
... Beitrag technischer Senken, Verordnungsermächtigung". b) Die Angaben zu den §§ 4 und 5 werden durch die folgenden Angaben zu den §§ 4 bis 5a ersetzt:  ... b) Die Angaben zu den §§ 4 und 5 werden durch die folgenden Angaben zu den §§ 4 bis 5a ersetzt: „§ 4 Jahresemissionsgesamtmengen, ... und 5 werden durch die folgenden Angaben zu den §§ 4 bis 5a ersetzt: „ § 4 Jahresemissionsgesamtmengen, Verordnungsermächtigungen § 5 Monitoring, ... f) Die Angabe zu Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 ) Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2020 bis 2030". g) Nach der ... h) Die Angabe zu Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 4 Absatz 1 Satz 4 )". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden die ... 2 ist. Die Klimaschutzziele nach § 3 Absatz 1 bleiben unberührt." 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... durch die Wörter „die aktualisierten Jahresemissionsgesamtmengen gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 sowie die aktualisierten Jahresemissionsmengen" ersetzt, werden ... „nach Absatz 5" eingefügt und werden die Wörter „gemäß § 4 Absatz 3" gestrichen. d) Nach Absatz 2 werden die folgenden Absätze 3 bis 5 ... als erteilt. (5) Im Falle einer Anrechnung der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 2 hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anlage 2a unter ... Die Jahresemissionsmengen gelten, soweit nicht auf der Grundlage einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 5 eine abweichende Regelung getroffen wird. Rechtsverordnungen nach Satz 1 bedürfen der ... 2030 die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 für diese Jahre überschreitet, so beschließt die Bundesregierung Maßnahmen, ... in den Jahren 2031 bis einschließlich 2040 die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 für diese Jahre überschreitet, so beschließt ... 2040 die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 für diese Jahre überschreitet, so beschließt die Bundesregierung ab dem Jahr 2030 ... wird. Maßgeblich für die Maßnahmen nach Satz 2 ist die Einhaltung der nach § 4 zur Zielerreichung festgelegten Jahresemissionsgesamtmengen unter Beachtung von § 5 Absatz 3. ... wie folgt gefasst: „Soweit zur Einhaltung der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Maßnahmen erforderlich sind, schlagen alle zuständigen Bundesministerien innerhalb von ... 2 und 3 werden aufgehoben. 12a. In § 11 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ § 4 " durch die Angabe „§ 5" ersetzt. 13. § 12 wird wie folgt ... den Projektionsdaten die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 über- oder unterschreitet; ab dem Jahr 2029 ... gemäß den Projektionsdaten die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 in den Jahren 2031 bis einschließlich 2040 über- ... die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 in den Jahren 2031 bis einschließlich 2040 über- oder unterschreitet. Er stellt dabei ... folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „zu den §§ 4 und 5" durch die Angabe „zu § 5" ersetzt. b) In dem Wortlaut vor ... 17. Nach Anlage 1 wird folgende Anlage 2 eingefügt: „Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2 und 3 ) Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2020 bis 2030  ... 18. Die bisherige Anlage 2 wird Anlage 2a und in der Überschrift wird die Angabe „ § 4 " durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 2" ersetzt und wird das Wort ... gestrichen. 19. In Anlage 3 wird in der Überschrift die Angabe „ § 4 " durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 4" ... 3 wird in der Überschrift die Angabe „§ 4" durch die Wörter „ § 4 Absatz 1 Satz 4" ...


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