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Zitierungen von § 7 HebStPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HebStPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HebStPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7a HebStPrV Praxiseinsätze in klinischen und außerklinischen Einrichtungen im Ausland (vom 26.11.2024)
... Ein Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 kann ganz oder teilweise außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes ... 3 Satz 2 des Hebammengesetzes angerechnet, wenn er zu einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 gleichwertig ist. Der Umfang der Anrechnung darf nicht mehr als 480 Stunden betragen; ... (2) Ein Praxiseinsatz im Ausland ist gleichwertig zu einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 , wenn 1. er sich nicht wesentlich von einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 ... § 7, wenn 1. er sich nicht wesentlich von einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 unterscheidet, 2. die Einrichtung des Praxiseinsatzes die Anforderungen an eine ...
§ 8 HebStPrV Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze (vom 26.11.2024)
... Die Praxiseinsätze nach den §§ 6 bis 7a werden so festgelegt, dass sie mindestens den Vorgaben in Anlage 2 entsprechen. ...
§ 9 HebStPrV Praxisplan
... Praxiseinrichtung die Vorgaben des modularen Curriculums der Hochschule sowie die §§ 6 bis ...
Anlage 2 HebStPrV (zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
... insbesondere Diagnostik und Operationen 80 § 7 Absatz 1 Freiberufliche Hebamme, ambulante hebammengeleitete Einrichtung I.1 ... I.3 „Wochenbett und Stillzeit" 480 § 7 Absatz 3 weitere, zur ambulanten berufsprak- tischen Ausbildung von Hebammen geeignete ... optional, anzurechnen auf das Stundenkontingent von 480 Stunden für die Einsätze nach § 7 Absatz 1 . ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 5 ZApprOuaÄndV Änderung der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 7 folgende Angabe zu § 7a eingefügt: „§ 7a Praxiseinsätze in ... „, auch in Verbindung mit § 7a Absatz 3," eingefügt. 3. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Praxiseinsätze in ... Einrichtungen im Ausland (1) Ein Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 kann ganz oder teilweise außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes ... 3 Satz 2 des Hebammengesetzes angerechnet, wenn er zu einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 gleichwertig ist. Der Umfang der Anrechnung darf nicht mehr als 480 Stunden betragen; die Stunden ... (2) Ein Praxiseinsatz im Ausland ist gleichwertig zu einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 , wenn 1. er sich nicht wesentlich von einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 ... § 7, wenn 1. er sich nicht wesentlich von einem Praxiseinsatz nach § 6 oder § 7 unterscheidet, 2. die Einrichtung des Praxiseinsatzes die Anforderungen an eine ...
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