interne Verweise§ 4 PTAG Widerruf der Erlaubnis ... Die Erlaubnis nach § 1 ist zu widerrufen, wenn bekannt wird, dass sich die Inhaberin oder der Inhaber einer Erlaubnis ...
§ 5 PTAG Ruhen der Erlaubnis ... Das Ruhen der Erlaubnis nach § 1 kann angeordnet werden, wenn 1. gegen die Inhaberin oder den Inhaber der Erlaubnis ein ...
§ 47 PTAG Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person ... Rechte und Pflichten wie Personen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 . (2) Die dienstleistungserbringende Person darf die Berufsbezeichnung ... Assistent" führen, auch wenn sie nicht die Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 1 besitzt. (3) Die dienstleistungserbringende Person ist verpflichtet, der ...
§ 57 PTAG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach § 1 die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin" oder ...
Zitat in folgenden NormenAusbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
V. v. 23.09.1997 BGBl. I S. 2352; zuletzt geändert durch Artikel 14 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
§ 18 PTA-APrV Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (vom 01.01.2023) ... Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten beantragen, können zum Nachweis, daß die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ... gleichwertigen Nachweis vorlegen. Hat die für die Erteilung der Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten zuständige Behörde berechtigte Zweifel, kann sie von der zuständigen Behörde ... als drei Monate zurückliegt. (2) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten beantragen, können zum Nachweis, daß die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des ... 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. (3) Antragsteller, die eine Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten beantragen, können ihre im Herkunftsmitgliedstaat bestehende rechtmäßige ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPTA-Reformgesetz
G. v. 13.01.2020 BGBl. I S. 66; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 6a G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
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