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§ 2 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV)
V. v. 25.10.2001 BGBl. I S. 2779; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 07.11.2001; FNA: 2030-7-11-1 Beamte
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Geltung ab 07.11.2001; FNA: 2030-7-11-1 Beamte
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§ 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst soll die Beamtinnen und Beamten befähigen, die Aufgaben der Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes in allen Arbeitsbereichen des Bibliothekswesens wahrzunehmen. Der Vorbereitungsdienst vermittelt neben dem Fachwissen insbesondere auch die Grundlagen für das zur Aufgabenwahrnehmung erforderliche Verständnis für kulturelle, rechtliche, politische, wirtschaftliche, technische und soziale Fragen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1376/a19395.htm