§ 5 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV)

V. v. 25.10.2001 BGBl. I S. 2779; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 07.11.2001; FNA: 2030-7-11-1 Beamte
|

§ 5 Ausschreibung, Bewerbung



(1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.

(2) Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die jeweilige Einstellungsbehörde zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:

1.
ein tabellarischer Lebenslauf,

2.
ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,

3.
Ablichtungen

a)
des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife oder des Nachweises eines entsprechenden Bildungsstandes,

b)
des Zeugnisses über die Staatsprüfung oder die Hochschulprüfung,

c)
der Bescheinigungen der Hochschule über die Vorlesungen, die die Bewerberin oder der Bewerber belegt hat, und über die Übungen und Seminare, an denen sie oder er teilgenommen hat,

d)
etwaiger weiterer Unterlagen über besondere wissenschaftliche oder informationstechnische Kenntnisse und Fähigkeiten und

e)
der Zeugnisse über die bisherigen Beschäftigungen sowie

4.
gegebenenfalls eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed