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Zitierungen von § 9 InnAusV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 InnAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InnAusV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 InnAusV Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt (vom 29.07.2022)
... §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9 und 11 dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische ... Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt, sind die §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9 und 11 der Innovationsausschreibungsverordnung in der am 28. Juli 2022 geltenden Fassung ...
§ 19 InnAusV Übergangsvorschrift (vom 25.02.2025)
... Gebotstermins nach dem 30. November 2022 und vor dem 25. Februar 2025 ermittelt worden sind, ist § 9 in der am 24. Februar 2025 geltenden Fassung mit der Maßgabe nach Satz 2 anzuwenden. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 16 EEGAusbGuEnFG Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung
... Nummer 4.3.2 der Anlage 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu verwenden." 7. In § 9 werden die Wörter „die fixe Marktprämie" durch die Wörter „der ... 14 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Die §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9 und 11 dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische ... Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt, sind die §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9 und 11 der Innovationsausschreibungsverordnung in der am 28. Juli 2022 geltenden Fassung ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 6 EnWGEÜVÄndG Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung
... 2022 (BGBl. I S. 2512) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 werden die Wörter „Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für ... Gebotstermins nach dem 30. November 2022 und vor dem 25. Februar 2025 ermittelt worden sind, ist § 9 in der am 24. Februar 2025 geltenden Fassung mit der Maßgabe nach Satz 2 anzuwenden. Ab dem ...
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