Zitierungen von § 5 WaffRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WaffRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 WaffRG Grunddaten des Waffenregisters
... die folgenden Grunddaten gespeichert: 1. der Anlass und das Datum der Verarbeitung nach § 5 , 2. zu einer natürlichen Person folgende Grunddaten (Grunddaten der Person): ...
§ 7 WaffRG Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern
... vergibt insbesondere jeweils für 1. Daten, die nach den Speicheranlässen des § 5 Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a, Nummer 4, 8 oder Nummer 9 zu übermitteln sind: eine Waffenrechtliche-Entscheidung-Ordnungsnummer, 2. die ...
§ 8 WaffRG Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
... Tritt ein in § 5 benannter Anlass ein, übermitteln die Waffenbehörden der Registerbehörde ... Rechtsbehelfen nicht mehr angefochten werden können. Wird in den Fällen des § 5 Nummer 4 und 5 Buchstabe a und b die sofortige Vollziehung angeordnet, sind die Daten zu den Verwaltungsakten mit Anordnung der ... angezeigt werden, 2. den Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister ( § 5 ) und 3. die jeweils erforderlichen Daten nach § 6 Absatz 1. (3) Ist ... erforderlichen Daten nach § 6 Absatz 1. (3) Ist Anlass für die Verarbeitung § 5 Nummer 1 oder Nummer 2 , sind nur folgende Daten zu übermitteln: 1. dieser Anlass für die ...
§ 27 WaffRG Speicherfristen
... Daten, welche auf Grund der folgenden Speicheranlässe verarbeitet werden: 1. § 5 Nummer 3 Buchstabe a und b, Nummer 5, 6 und 8 jeweils in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 1, 4 und 5 oder 2. § 5 Nummer 7 ... Nummer 5, 6 und 8 jeweils in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Nummer 1, 4 und 5 oder 2. § 5 Nummer 7 oder Nummer 9 . (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn die Waffe aus dem Geltungsbereich des ... 10 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes kein Gebrauch gemacht wurde; in diesem Fall sind die nach § 5 Nummer 3 Buchstabe a in Verbindung mit § 6 verarbeiteten Daten einen Monat nach Erledigung der Erwerbserlaubnis zu ... übermittelt wurden, nach Ablauf der folgenden Fristen zu löschen: 1. § 5 Nummer 1 und 2 : unverzüglich nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis oder Zustimmung, Rücknahme ... des Antrages oder der Benennung oder Eintritt der Unanfechtbarkeit der Versagung, 2. § 5 Nummer 3 Buchstabe a und b, Nummer 5 sowie Nummer 6 in Verbindung mit a) § 2 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a bis g und k sowie Nummer ... b) § 2 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe h bis j: 30 Jahre nach Erteilung, 3. § 5 Nummer 3 Buchstabe c : nach Ablauf von zehn Jahren und 4. § 5 Nummer 4: ein Jahr nach der ... 3. § 5 Nummer 3 Buchstabe c: nach Ablauf von zehn Jahren und 4. § 5 Nummer 4 : ein Jahr nach der ...
§ 32 WaffRG Verordnungsermächtigung
... Zustimmung des Bundesrates bedarf, Näheres zu bestimmen: 1. zu den Daten, die nach § 5 in Verbindung mit den §§ 6 und 7 im Waffenregister gespeichert werden, 2. zu ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung (WaffRGDV)
V. v. 31.07.2012 BGBl. I S. 1765; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
§ 3 WaffRGDV Verfahren zur Datenübermittlung an die Registerbehörde (vom 19.09.2020)
... unter Bezugnahme auf die Personen-Ordnungsnummer die Daten, die nach den Speicheranlässen des § 5 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4, Nummer 8 oder Nummer 9 des Waffenregistergesetzes zu übermitteln sind. Die Registerbehörde vergibt zu diesen Daten die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 3 WaffRÄndV Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung
... unter Bezugnahme auf die Personen-Ordnungsnummer die Daten, die nach den Speicheranlässen des § 5 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4, Nummer 8 oder Nummer 9 des Waffenregistergesetzes zu übermitteln sind. Die Registerbehörde vergibt zu diesen Daten die waffenrechtliche ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed