... 1 bis 3 sowie 5 und 6 nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten die §§ 24 bis 26 , 29 bis 31 und 46 bis 57 für die Durchführung der Kenntnisprüfung entsprechend. ...
... in den Absätzen 1 bis 6 nicht etwas anderes bestimmt ist, gelten die §§ 24 bis 26 , 29 bis 31 und 35 bis 45 für die Durchführung der Eignungsprüfung ...